Stand: Oktober 2014

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DES WALLYARD CONCEPT HOSTELS BERLIN

§1 Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher und schriftlicher Form sowie per email zwecks der Anmietung und das durch die Geschäftsführung überlassen von Gästezimmern, bzw. Betten des Hostels zur Beherbergung, ebenso wie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hostels.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hostel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  3. Das Hostel behält sich vor, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zuwiderhandlung des Gastes gegen die Hausordnung, grundsätzlich von seinem Hausrecht uneingeschränkt und jederzeit Gebrauch zu machen.

§2 Vertragsabschluss

  1. Auf einen Buchungsantrag des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hostels ein Vertrag zustande. Der Vertrag bedarf der Schriftform, soweit nicht anders gefordert, werden seitens des Hostels e-mail, Fax und Brief akzeptiert. Dem Hostel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Die Buchungsanfrage des Kunden wird erst mit ausdrücklicher Reservierungsbestätigung durch das Hostel verbindlich.
  2. Vertragspartner sind das Hostel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Hostel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzugeben.
  3. Das Untervermieten oder Überlassen der Gastzimmer und -betten durch den Gast an Dritte ist untersagt.
  4. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.
  5. Die im Hostel sichtbar aushängende Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hostel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Hostel behält sich vor Stornogebühren einzufordern.

§3 Leistungen, Preise, Zahlungen

  1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Das Hostel ist aus wichtigem Grund berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hostel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hostel Regressionsansprüche gestellt werden können, wenn die Unterbringung im reservierten Hostel nicht möglich ist.
  3. Der Gast bezahlt sofort beim Einchecken bar, per Kredit- oder EC-Karte.
  4. Das Hostel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hostel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und eine sofortige Zahlung zu verlangen.
  5. Bei Gruppen ab 6 Personen ist der gesamte Buchungsbetrag bis zu 4 Wochen vor Anreise fällig.
  6. Die vereinbarten Preise schließen die aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Übernachtungssteuer des Landes Berlin (sog. “City-Tax”) in Höhe von derzeit 5% vom Übernachtungspreis wird dem Gast bei Ankunft im Hostel berechnet. Liegt zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem Anreisedatum des Gastes ein Zeitraum von über drei Monaten, so kann das Hostel den vorab vertraglich vereinbarten Preis erhöhen – sollten sich während dieses Zeitraumes die allgemein gültigen Preise des Hostels verändert haben. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
  7. Die Preise können vom Hostel auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hostel zustimmt.
  8. Das Hostel ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises bei Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hostel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung geschuldeter Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
  9. Preise können sich ändern. Es gilt immer die bei Ankunft des Gastes aktuelle Preisliste.
  10. Eventuelle bereits eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.
  11.   Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Werktagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hostel des einen höheren Schadens, vorbehalten.
  12. Der Gast kann nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hostels aufrechnen.
  13. Alle Überweisungs- / Bankgebühren trägt der Kunde, bzw. sein bevollmächtigter Vertreter. Dies betrifft auch zu leistende Erstattungen durch das Hostel. Mahnkosten betragen 5,00 Euro pro Mahnung.
  14. Das Hostel kann zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenen Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines vom Hostel akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.

§4 Rechte des Kunden die Buchung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten

  1. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Kunde bis 18:00 Uhr – 2 Tage vor Anreisetermin – kostenfrei stornieren. Eventuelle, vom Hostel im Voraus geforderte Abschlagszahlungen sind hiervon ausgeschlossen, es gelten die individuell vereinbarten Bedingungen zwischen dem jeweiligen Gast und dem Hostel.
  2. Für Stornierungen wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt für Gruppen (ab 3 Personen) bei Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Anreise 50 % des Gesamtbetrages, innerhalb von 2 Kalendertagen vor Anreise 100 % des Gesamtbetrages. Für Individualreisende ist eine Stornierung der Buchung bis 2 Kalendertage vor Anreisetag möglich. Hierbei wird eine Aufwandpauschale von 10% des Gesamtbetrages der Buchung fällig. Bei nicht-fristgerechter Stornierung oder Nichterscheinen beträgt die Gebühr 50 % des Gesamtbetrages (bei mehrtägiger Buchung), mindestens jedoch ist vom Gast der vereinbarte Preis für die erste gebuchte Nacht der Beherbergung zu zahlen. Für Gruppen ab 6 Personen ist eine kostenfreie Stornierung bis zu 4 Wochen vor Anreisetag möglich. Bei jeder späteren Stornierung oder im Falle einer Nichtanreise, wird der gesamte Buchungsbetrag in Rechnung gestellt.
  3. Der Forderung des Hostels an den Kunden, die Buchung innerhalb einer gewissen Frist (in der Regel bis 18:00 Uhr, 2 Tage vor Anreisetermin) zu bestätigen, muss der Kunde nachkommen. Bei Unterlassung oder Überschreitung der vereinbarten Fristen erlischt der Anspruch des Kunden auf Bereitstellung der gebuchten Übernachtungskapazitäten.
  4. Es entfällt die Verpflichtung zur Rückbestätigung der Buchung, wenn der Preis für die erste Übernachtung rechtzeitig im Voraus bezahlt wurde oder gültige Kreditkarteninformationen mit der Einwilligung zum Zahlungseinzug des Übernachtungspreises für die erste Nacht bei Nichterscheinens des Kunden oder verspäteter Stornierung dem Hostel gegeben wurde.
  5. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hostels.
  6. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hostels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

§ 5 Rücktritt des Hostels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hostels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vom Hostel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigen Gründen außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten:
  4. höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände , die die Erfüllung des Vertrags unzumutbar machen;
  5. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe des Gastes oder ohne Einverständnis des Hostel zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden
  6. das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist.

§6 Anmietung der Zimmer, bzw. Gästebetten und Verlassen der angemieteten Räumlichkeiten und Betten, sonstige Bestimmungen zum Hostelaufenthalt.

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Betten oder Räumlichkeiten sofern diese nicht schriftlich zugesagt wurden.
  2. Bei Gruppenbuchungen ab 8 Personen mit Unterbringung in Mehrbettzimmern bestimmt das Hostel in welcher Aufteilung die Gäste untergebracht werden.
  3. Check-In-Zeit ist – wenn nicht vorab anders vereinbart – ab 15.00 Uhr. Check-Out-Zeit ist bis spätestens 11:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages. Danach kann das Hostel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers/Bettes bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreise) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%.
  4. Mit Aushändigung der Zimmerschlüssel wird ein Schlüsselpfand in Höhe von 5 Euro pro Schlüssel fällig – für den Verlust eines Schlüssels werden 39,50 Euro berechnet.
  5. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern keine garantierte Buchung vorliegt, die durch Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gewährleistet wurde, hat das Hostel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  6. Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung im Schlafsaal nicht gestattet. In Privatzimmern dürfen minderjährige Personen nur in Begleitung von mindestens einer volljährigen Person und mit einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten inklusive einer Kopie des Personalausweises der jeweiligen Person übernachten. Diese Regelung gilt nicht für Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person.
  7. Das Hostel haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
  8. Für Beschädigungen / Zerstörungen und Verschmutzungen der Räume und/ oder Einrichtungen, über den normalen Gebrauch hinaus, hat der Nutzer Ersatz in Höhe des Neuanschaffungswertes (bei Beschädigungen / Zerstörungen) bzw. in Höhe der Beseitigungskosten (bei Verschmutzungen) zu leisten. Kann das Zimmer / Bett deshalb nicht weitervermietet werden, haftet der Nutzer für daraus entstehende weitere Schäden.
  9. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Das Mitbringen von medizinischen Großgeräten ist nur in privaten Zimmern erlaubt.
  10. Bei Buchung von Übernachtungen mit Frühstück wird das Frühstück im Anschluss an die Übernachtung gereicht.

§7 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Hostel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Es stellt das Hostel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hostel bedarf dessen mündlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hostel gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hostel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hostel pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Gast ist nur mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

§8 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Hostels

  1. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden haftet der Kunde. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch das Rezeptionspersonal durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verloren gegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und ist spätestens bei Abreise in bar zu bezahlen. Das Hostel behält sich das Recht vor, bei Anreise der Gruppe eine Kaution in Höhe von 10,- EUR pro Person, jedoch maximal 500,- EUR pro Gruppe einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern dem Hostel kein durch die Gruppe verursachter Schaden entstanden ist. Schäden, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird sich das Hostel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hostel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  3. Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hostel. Das Hostel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hostel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostels. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast. Diese Regelung gilt ebenfalls für Kraftfahrzeuge und deren Inhalt, die auf dem Hostel-Parkplatz abgestellt werden dürfen.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hostels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hostel nicht, soweit das Hostel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hostelgrundstücks gegenüber dem Hostel geltend gemacht werden.
  5. Für die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hostel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  6. Ansonsten haftet das Hostel – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
  7. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hostels beruhen.
  8. Haftungsausschluss: Das Turnen auf und das Springen von, sowie die unsachgemäße Nutzung/ Handhabung der 2-Etagenbetten ist strengstens untersagt. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch das Fallen aus dem 2-Etagenbett zustande kommen. Schäden durch die unsachgemäße Nutzung der 2-Etagenbetten trägt der Gast selbst.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hostel schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels. Der Kunde kann das Hostel nur an dessen Sitz verklagen. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Vorstehende Bedingungen ersetzen alle vorherigen, auch die auf Flyern, alten Vordrucken und zu früheren Zeiten im Internet veröffentlichten Bestimmungen.